Bauordnung für Zäune in Sachsen – Das müssen Sie beachten:
- Dirk Reppenhagen
- 27. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 31. März
Ein Zaun ist nicht nur eine ästhetische Bereicherung Ihres Grundstücks, sondern erfüllt auch praktische Funktionen wie Sichtschutz, Privatsphäre und Sicherheit. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich über die aktuellen Regelungen der Bauordnung Sachsen informieren, um spätere Konflikte oder gar Bußgelder zu vermeiden.

Welche Regelungen gelten laut Bauordnung in Sachsen für Zäune?
In Sachsen dürfen Grundstückseigentümer ihr Grundstück einfrieden, also einen Zaun, eine Hecke oder eine andere Grundstücksbegrenzung auf ihrem eigenen Grundstück errichten. Eine Verpflichtung zur Einfriedung besteht jedoch nicht. Bei Einfriedungen direkt auf der Grundstücksgrenze gilt die Ortsüblichkeit.
Für bauliche Anlagen sind Baugesetzbuch (BauGB) und Sächsische Bauordnung (SächsBO) relevant. Bei pflanzlichen Einfriedungen sind Grenzabstände nach §§ 9 ff. SächsNRG einzuhalten.
Wie hoch darf ein Zaun in Sachsen sein?
In Sachsen gibt es keine allgemeingültige Höhenbegrenzung für Zäune. Die zulässige Höhe richtet sich nach der sogenannten Ortsüblichkeit – also der Höhe, die in der näheren Umgebung üblich ist. Falls eine solche Ortsüblichkeit nicht erkennbar ist, empfiehlt sich eine Maximalhöhe von etwa 2 Metern. Kommunale Bebauungspläne können hier jedoch abweichende Vorschriften enthalten.
Wer muss den Zaun an der Grundstücksgrenze in Sachsen bauen?
In Sachsen gibt es keine generelle Pflicht zur Einfriedung. Wird der Zaun auf der Grundstücksgrenze errichtet, ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich, und beide Parteien tragen gemeinsam die Kosten. Ohne Zustimmung muss der Zaun auf eigenem Grund errichtet werden und der Eigentümer trägt allein die Kosten.
Welchen Abstand muss ein Zaun zur Grundstücksgrenze in Sachsen haben?
Es gibt keine einheitlichen Abstandsregelungen; Vorschriften variieren je nach Gemeinde. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb bebauter Ortsteile muss laut Sächsischem Nachbarrechtsgesetz ein Abstand von 0,6 Metern zur Grenze eingehalten werden, sofern die Grundstücke nicht als Bauland ausgewiesen sind.

Benötige ich eine Baugenehmigung für einen Zaun in Sachsen?
Zäune bis zu einer Höhe von 2 Metern sind in Sachsen genehmigungsfrei, sofern sie ortsüblich gestaltet sind. Prüfen Sie dennoch vorab die örtlichen Bauvorschriften, da Gemeinden eigene Regelungen treffen können.
Wie ist der Abstand zwischen Hecke und Zaun in Sachsen geregelt?
Gemäß Sächsischem Nachbarrechtsgesetz beträgt der Mindestabstand für Hecken bis 2 Meter Höhe innerhalb bebauter Ortsteile 0,5 Meter.
Außerhalb bebauter Ortsteile gilt ein Mindestabstand von 1 Meter unabhängig von der Heckenhöhe. Eine vorherige Prüfung örtlicher Regelungen und ein Gespräch mit dem Nachbarn werden empfohlen, um Konflikte zu vermeiden.
Fazit und Empfehlung
Bevor Sie Ihren Zaunbau planen, lohnt es sich, bei Ihrer örtlichen Baubehörde nach den aktuell gültigen Vorschriften zu fragen. So vermeiden Sie Ärger und stellen sicher, dass Ihr Zaun nicht nur schön, sondern auch rechtssicher ist.
Sie haben weitere Fragen oder planen aktuell den Bau eines Zauns in Sachsen? Unser Team von Alcatraz Zaunanlagen berät Sie gern!