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Berliner Nachbarschaftsrecht beim Zaunbau – Das ist zu beachten

  • Autorenbild: Sebastian Wernicke
    Sebastian Wernicke
  • 25. Juni
  • 8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Juni

Wer in Berlin einen Zaun errichten möchte, sollte sich nicht nur mit Materialien, Optik und Montage befassen – auch das Berliner Nachbarschaftsrecht spielt dabei eine zentrale Rolle. Denn nicht alles, was technisch machbar oder optisch ansprechend ist, ist automatisch auch erlaubt. Ob Zaunhöhe, Grenzabstand oder Sichtschutz zur Straße: Das Nachbarschaftsrecht Berlin legt klare Regeln fest, um Konflikte zwischen Grundstücksnachbarn zu vermeiden.


Das in Berlin geltende Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) regelt, wann ein Zaun gebaut werden darf, wie hoch er sein darf, ob eine Einfriedungspflicht besteht und wie die Kosten zwischen den Nachbarn verteilt werden. Wer diese Vorschriften kennt, erspart sich nicht nur teure Rückbauten, sondern sichert sich auch ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn – und Rechtssicherheit.


In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was das Nachbarschaftsrecht Berlin beim Zaunbau konkret vorschreibt und worauf Sie als Grundstückseigentümer in der Hauptstadt unbedingt achten sollten.


Bauordnung Zaun Berlin



Inhaltsverzeichnis:





Das Berliner Nachbarrechtsgesetz – Die Grundlage für den Zaunbau


Das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) ist die gesetzliche Grundlage für nachbarschaftliche Regelungen rund um Grundstücksgrenzen – und damit auch für das Thema Zaunbau. Es ähnelt dem brandenburgischem Nachbarschaftsrecht, jedoch gibt es auch einige Unterschiede. Es regelt, unter welchen Bedingungen eine Einfriedung, also ein Zaun oder eine andere Form der Grundstücksabgrenzung, errichtet werden darf oder muss. Wer in Berlin einen Zaun plant, sollte die Bestimmungen des berliner nachbarschaftsgesetzes genau kennen, um Konflikte zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.



Was regelt das Berliner Nachbarschaftsgesetz?


Das NachbG Bln legt unter anderem fest:

  • wann ein Grundstück eingefriedet werden muss,

  • wer für Bau, Pflege und Kosten verantwortlich ist,

  • welche Maße, Standorte und Bauarten zulässig sind,

  • und wie mit Abständen zu Pflanzen und Gebäuden umzugehen ist.


Diese Regelungen betreffen vor allem Privatpersonen mit angrenzenden Grundstücken. Öffentliche Flächen und Sondernutzungen können abweichenden Bestimmungen unterliegen.



Wer ist zur Einfriedung verpflichtet?


Das Gesetz sieht eine sogenannte „Rechtseinfriedung“ vor: Wer ein Grundstück besitzt, ist verpflichtet, auf Verlangen des Nachbarn die Grenze zum rechts angrenzenden Grundstück (aus Sicht der Straße) einzufrieden. Bei rückwärtigen oder seitlichen Grundstücksgrenzen besteht die Verpflichtung häufig beidseitig. In diesen Fällen wird von einer „gemeinsamen Einfriedung“ gesprochen.


Gesetz zur Rechtseinfriedung in Berlin

Rechte und Pflichten zwischen Nachbarn


Neben der Einfriedungspflicht regelt das nachbarrechtsgesetz berlin auch den Umgang mit bestehenden Zäunen und die Verteilung von Bau- und Instandhaltungskosten. Wichtig zu wissen: Ein Zaun muss in Berlin nicht automatisch errichtet werden – er kann aber auf Verlangen des Nachbarn zur Pflicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. wenn in der Umgebung eine Einfriedung üblich ist).


Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, was bei der Grenzbebauung in Berlin konkret erlaubt ist – und wie der Zaun richtig platziert wird.




Einfriedung und Grenzbebauung in Berlin – Was ist erlaubt?


Wer in Berlin einen Zaun entlang der Grundstücksgrenze errichten möchte, muss sich nicht nur mit gestalterischen Fragen auseinandersetzen, sondern auch mit den Vorgaben zur sogenannten Grenzbebauung. Diese wird durch das Berliner Nachbarschaftsrecht und in Teilen auch durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geregelt. Vor allem bei Zäunen, die direkt auf oder an der Grenze stehen, ist es wichtig, genau zu wissen, was erlaubt – und was genehmigungspflichtig ist.



Was gilt bei Einfriedungen zur Straße oder zum Nachbargrundstück?


Grundsätzlich gilt: Eine Einfriedung kann entweder auf dem eigenen Grundstück oder – bei Einverständnis beider Parteien – direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Wenn Sie zur Einfriedung verpflichtet sind (z. B. weil Ihr Grundstück auf der „rechten Seite“ liegt), muss der Zaun auf Ihrem eigenen Grundstück gebaut werden.


Besonderheiten gibt es bei Einfriedungen zur öffentlichen Straße: Hier gelten zusätzlich die Vorschriften des Berliner Straßenrechts sowie Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen, die z. B. Höhe, Transparenz oder Materialien der Einfriedung vorgeben können.


Einfriedung der Grundstücksgrenze in Berlin

Darf der Zaun direkt auf der Grenze stehen?


Ja – aber nur, wenn beide Nachbarn zustimmen. Diese Form der gemeinsamen Einfriedung ist besonders bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften üblich. Ohne Zustimmung darf der Zaun ausschließlich auf dem eigenen Grundstück gebaut werden – mit einem gewissen Abstand zur Grenze, um spätere Probleme zu vermeiden.



Wer muss den Zaun bezahlen und instand halten?


Bei einer einseitigen Einfriedungspflicht trägt der verpflichtete Eigentümer allein die Bau- und Unterhaltungskosten. Wird der Zaun gemeinsam genutzt und steht auf der Grenze, teilen sich die Nachbarn in der Regel die Kosten zu gleichen Teilen – es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Auch das regelt das Nachbarschaftsrecht Berlin Grenzbebauung eindeutig.


Wichtig: Wer eine besonders hochwertige oder ungewöhnlich hohe Zaunlösung möchte, muss diese Zusatzkosten selbst übernehmen – es sei denn, der Nachbar ist ausdrücklich einverstanden.



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Maximale Zaunhöhe in Berlin – Vorschriften nach Bauordnung und Nachbarschaftsrecht


Die Frage nach der zulässigen Zaunhöhe ist einer der häufigsten Auslöser für Nachbarschaftskonflikte. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Bau mit den Regelungen zur Zaunhöhe in Berlin zu befassen. Sowohl das Berliner Nachbarrechtsgesetz als auch die Bauordnung Berlin geben hierzu klare Vorgaben – abhängig davon, ob der Zaun zur Straße, zum Nachbarn oder zu anderen Grundstücksgrenzen errichtet wird.



Wie hoch darf maximal ein Zaun in Berlin zum Nachbarn sein?


Laut Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) gilt für Zäune zwischen benachbarten Grundstücken grundsätzlich eine Höhe von bis zu 1,25 m als ortsüblich. Diese Höhe ist rechtlich unproblematisch, sofern keine abweichende Vereinbarung zwischen den Nachbarn besteht. Möchte ein Grundstückseigentümer einen höheren Zaun – z. B. für Sichtschutz – errichten, ist entweder die Zustimmung des Nachbarn erforderlich oder es muss eine besondere Begründung (z. B. unzumutbare Beeinträchtigung) vorliegen.



Welche Zaunhöhe ist zur Straße hin erlaubt?


Für Zäune, die zur öffentlichen Straße oder zu öffentlichen Flächen zeigen, greifen zusätzlich die Vorschriften der Bauordnung Berlin (§ 6 BauO Bln) sowie mögliche Gestaltungssatzungen. In der Regel sind hier Zäune bis 1,20 m genehmigungsfrei. Alles darüber hinaus – insbesondere massive Mauern oder blickdichte Sichtschutzelemente – kann genehmigungspflichtig sein oder durch Bebauungspläne eingeschränkt werden.


Sichtschutzzaun in Berlin

Was ist bei Sichtschutzzäunen zu beachten?


Ein Sichtschutzzaun bietet Privatsphäre, kann aber schnell zum Streitpunkt werden – besonders, wenn er höher als die ortsübliche Einfriedung ist oder Schatten auf das Nachbargrundstück wirft. In Berlin dürfen Sichtschutzzäune in der Regel bis 1,80 m hoch sein, sofern sie nicht direkt auf der Grundstücksgrenze stehen oder mit dem Nachbarn abgestimmt sind.


Wird der Sichtschutz direkt auf der Grenze errichtet, ist die Zustimmung des Nachbarn unbedingt erforderlich – unabhängig von der Höhe. Ohne Zustimmung muss der Sichtschutz innerhalb der eigenen Grundstücksfläche stehen und in angemessenem Abstand zur Grenze errichtet werden.




Sichtschutz, Pflanzen & Abstand – Worauf Nachbarn in Berlin achten müssen


Nicht nur der Zaun selbst kann zu Konflikten führen – auch angrenzende Hecken, Sträucher und Bäume sind regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) regelt deshalb genau, wie viel Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss – je nach Art und Größe der Pflanze. Diese Vorschriften gelten auch, wenn die Bepflanzung Teil eines Sichtschutzes ist.



Abstand von Hecken, Bäumen und Sträuchern


Je größer die Pflanze, desto größer muss auch der Abstand zur Grundstücksgrenze sein. Hier ein Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände in Berlin:


  • 🌳 Starke Bäume (z. B. Eiche, Kastanie): mindestens 3,00 m

  • 🌲 Andere Bäume: 1,50 m

  • 🌿 Kleinwüchsige Obstbäume: 1,00 m

  • 🌾 Sträucher und Hecken bis 2 m Höhe: 0,50 m

  • 🌾 Hecken über 2 m Höhe: 1,00 m


Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Nachbarn durch Schattenwurf, Laubfall oder Wurzelwuchs nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Werden die Grenzabstände nicht eingehalten, kann der betroffene Nachbar einen Rückschnitt oder in bestimmten Fällen sogar die Beseitigung verlangen.


Hecke in Berlin

Sichtschutzzaun oder Bepflanzung – was ist zulässig?


Ein Sichtschutzzaun aus Holz, Metall oder Kunststoff gilt baurechtlich als Einfriedung und unterliegt den bereits beschriebenen Regelungen zur Zaunhöhe in Berlin. Anders sieht es bei bepflanztem Sichtschutz aus – wie etwa immergrünen Hecken oder schnell wachsenden Sträuchern. Auch hier gelten die Abstandsregeln des Nachbarrechts, die eine gegenseitige Rücksichtnahme sicherstellen sollen.


Wer Hecken als Sichtschutz direkt auf der Grenze pflanzen möchte, braucht – wie beim Zaun – die Zustimmung des Nachbarn. Ansonsten gilt: Einhalten der Abstände, regelmäßiger Rückschnitt und klare Trennung vom Nachbargrundstück.



Sonderregelungen im Stadtgebiet


In dicht bebauten Berliner Stadtteilen oder bei denkmalgeschützten Grundstücken können zusätzliche Vorgaben durch Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen gelten. Daher lohnt sich vor dem Pflanzen oder Errichten eines Sichtschutzes ein Blick ins Bauordnungsamt oder eine Rücksprache mit einem Fachbetrieb für Zaunbau in Berlin.




Häufige Konflikte rund um den Zaunbau – und wie man sie löst


Auch wenn das Berliner Nachbarschaftsrecht viele Fragen eindeutig regelt, kommt es in der Praxis dennoch regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten. Ob es um die Höhe des Zauns, den Standort, einen Sichtschutz oder den Abstand von Pflanzen geht – wer baut, verändert den Status quo. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die Vorschriften zu kennen, sondern auch auf gute Kommunikation mit dem Nachbarn zu setzen.



Was tun bei Streit über Zaunhöhe oder Standort?


Ein häufiger Konflikt: Der Nachbar empfindet einen neuen Zaun als zu hoch oder störend – selbst wenn er formal zulässig ist. In solchen Fällen hilft oft ein frühzeitiges Gespräch. Viele Probleme entstehen erst dann, wenn Betroffene vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Daher: rechtzeitig informieren, Zustimmung einholen und Absprachen möglichst schriftlich dokumentieren.


Kommt es dennoch zum Streit, greift das Nachbarrechtsgesetz Berlin. Unzulässige Zäune oder nicht genehmigte Einfriedungen können angefochten und unter Umständen sogar rückgebaut werden müssen.



Wie schützt man sich vor Beeinträchtigungen durch Nachbarn?


Wenn der Zaun des Nachbarn auf das eigene Grundstück ragt, Pflanzen die Grenze überwachsen oder Dachwasser in den eigenen Garten läuft, greift das gesetzlich verankerte Abwehrrecht (§ 1004 BGB in Verbindung mit dem NachbG Bln). Je nach Fall kann ein Rückschnitt, eine Versetzung oder auch Schadensersatz gefordert werden.


Tipp: Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn man gemeinsam Lösungen findet – z. B. bei der Auswahl eines Sichtschutzzauns, der sowohl funktional als auch optisch akzeptabel ist.



Wann sind Absprachen verbindlich?


Individuelle Vereinbarungen zwischen Nachbarn sind grundsätzlich erlaubt – sogar dann, wenn sie vom Gesetz abweichen. Diese sollten aber immer schriftlich erfolgen, idealerweise mit Unterschriften beider Parteien. Das schafft Klarheit und beugt späterem Ärger vor.



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Fazit & Empfehlung – Ihr sicherer Zaunbau in Berlin


Der Bau eines Zauns ist mehr als nur eine bauliche Maßnahme: Er berührt rechtliche, gestalterische und zwischenmenschliche Aspekte. Wer in Berlin einen Zaun errichten möchte, sollte deshalb nicht nur Wert auf Qualität und Funktionalität legen, sondern sich auch mit dem geltenden Berliner Nachbarschaftsrecht auseinandersetzen.


Ob Zaunhöhe, Grenzbebauung, Sichtschutz oder Einfriedungspflicht – das Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) schafft klare Vorgaben, die sowohl Grundstückseigentümer als auch Nachbarn schützen sollen. Wer diese Regeln kennt, kann teure Rückbauten vermeiden und sorgt für ein dauerhaft gutes Miteinander.



Unsere Empfehlung:


  • Prüfen Sie vor dem Bau alle örtlichen Vorgaben (Nachbarrechtsgesetz, Bauordnung, Bebauungspläne).

  • Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Nachbarn über Ihre Pläne – gerade bei Einfriedungen auf der Grundstücksgrenze.

  • Halten Sie individuelle Vereinbarungen schriftlich fest.

  • Holen Sie sich bei Unsicherheiten professionelle Unterstützung.


Als erfahrener Zaunbauer in Berlin für Zaunanlagen in Berlin beraten wir Sie nicht nur zur Auswahl des passenden Zauns, sondern auch zu allen rechtlichen Fragen rund um Einfriedung und Nachbarschaftsrecht. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern weiter!

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