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Nachbarschaftsrecht beim Zaunbau in NRW – das sollten Sie wissen!

  • Autorenbild: Sebastian Wernicke
    Sebastian Wernicke
  • 4. Aug.
  • 13 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Aug.

Nachbarschaftsrecht beim Zaunbau in NRW

TL;DR: Das Nachbarschaftsrecht in NRW verpflichtet Sie nicht automatisch zum Zaunbau. Erst wenn Ihr Nachbar es verlangt, entsteht eine Einfriedungspflicht. Der Zaun muss ortsüblich sein, im Zweifel gelten etwa 1,20 m. Zäune bis 2 m Höhe sind genehmigungsfrei. Die Kosten teilen sich beide Seiten. Vor einer Klage ist in NRW ein Schlichtungsverfahren Pflicht.


Beim Bau eines Zauns denkt man zuerst an praktischen Nutzen, Sicherheit oder Privatsphäre. Doch in der Praxis zeigt sich oft: Ein Zaun betrifft nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch das Verhältnis zum direkten Nachbarn. Genau deshalb ist das Nachbarschaftsrecht in NRW so bedeutend. Denn es regelt klar und verbindlich, welche Pflichten und Rechte Grundstückseigentümer bei einer Grenzbebauung, insbesondere beim Zaunbau, haben.


Ziel des Nachbarrechtsgesetzes für Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) ist es, Konflikte zwischen Nachbarn von vornherein zu vermeiden oder im Streitfall eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Fragen wie „Wer muss den Zaun bauen in NRW?“, „Wie hoch darf ein Zaun sein in NRW?“ oder „Welchen Abstand muss meine Hecke zur Grundstücksgrenze haben?“ sind deshalb eindeutig geregelt.

Wichtig vorweg: NRW regelt vieles anders als die Nachbarländer. Es gibt hier keine Links-rechts-Regel, die festlegt, wer den Zaun stellen muss. Und es gibt keine gesetzliche Anzeigepflicht vor dem Bau. Wer den Brandenburger oder Berliner Regeln folgt, liegt in NRW schnell daneben.


In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie konkret beachten müssen, wenn Sie einen Zaun in Nordrhein-Westfalen planen. Denn wer die Vorschriften im Vorfeld kennt, spart sich später unnötigen Ärger und schafft eine gute Basis für eine harmonische Nachbarschaft.


Inhaltsverzeichnis:

 


Was regelt das Nachbarrechtsgesetz NRW beim Zaunbau?


Das Nachbarrechtsgesetz NRW verpflichtet Sie nur dann zur Einfriedung, wenn Ihr Nachbar sie ausdrücklich verlangt. Von sich aus muss niemand einen Zaun bauen. Voraussetzung ist, dass beide Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen und bebaut oder gewerblich genutzt sind (§ 32 NachbG NRW).


Das ist der zentrale Unterschied zum Nachbarschaftsrecht in Brandenburg und zum Berliner Nachbarschaftsrecht. Dort entscheidet die Lage des Grundstücks von der Straße aus darüber, wer den

Zaun stellen muss. In NRW gibt es diese Regel nicht.


Wer muss den Zaun bauen in NRW


1. Einfriedigungspflicht auf Verlangen (§ 32 NachbG NRW)


Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, müssen die Eigentümer die Einfriedung gemeinsam errichten – und zwar schon dann, wenn nur einer von beiden es verlangt. Beide sitzen also im selben Boot, sobald einer den Anstoß gibt.


Was passiert, wenn der Nachbar einfach nicht reagiert? Auch das ist geregelt. Wirkt er nicht innerhalb von zwei Monaten nach einer schriftlichen Aufforderung mit, dürfen Sie den Zaun allein errichten. Seine Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen, bleibt davon unberührt.


Deshalb unser dringender Tipp aus der Praxis: Fordern Sie Ihren Nachbarn immer schriftlich auf und bewahren Sie einen Nachweis auf. Ohne diesen Nachweis wird die spätere Kostenbeteiligung schwierig durchzusetzen.


Ist das Nachbargrundstück noch unbebaut, liegt aber im Innenbereich oder ist im Bebauungsplan als Bauland festgesetzt, darf dessen Eigentümer bei der Errichtung mitwirken (§ 32 Abs. 2 NachbG NRW). Er muss es aber nicht.



2. Keine Anzeigepflicht – aber trotzdem reden


Anders als in Brandenburg kennt das Nachbarschaftsrecht NRW keine Pflicht, den Zaunbau zwei Wochen vorher anzukündigen. Rein rechtlich dürfen Sie also loslegen, wenn Sie auf Ihrem eigenen Grund bauen und die Vorschriften einhalten.


Praktisch raten wir davon ab. Ein kurzes Gespräch vor dem ersten Spatenstich kostet nichts und verhindert die meisten Konflikte, die später vor der Schiedsperson landen.



3. Ausnahmen von der Einfriedigungspflicht (§§ 34 und 39 NachbG NRW)


Eine Einfriedigungspflicht besteht nicht, wenn die Grenze bereits mit Gebäuden besetzt ist, wenn Einfriedungen an dieser Stelle gar nicht zulässig sind oder wenn Einfriedungen im betreffenden Ortsteil schlicht nicht üblich sind.


Wichtig ist außerdem § 39 NachbG NRW: Die Regeln zur Einfriedigungspflicht gelten nicht gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und Gewässern. Für Ihren Vorgarten zur Straße hin können Sie also niemanden in die Pflicht nehmen. Dort entscheiden allein der Bebauungsplan und

eventuelle Gestaltungssatzungen der Gemeinde.



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Wie hoch darf ein Zaun in NRW sein?


Eine feste Maximalhöhe nennt das Nachbarschaftsrecht NRW nicht. Maßgeblich ist die Ortsüblichkeit: Der Zaun muss zu dem passen, was in der Umgebung bereits steht. Lässt sich keine ortsübliche Einfriedung feststellen, schreibt § 35 NachbG NRW eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung vor.


Wie hoch darf der Zaun sein in NRW


Was bedeutet „ortsüblich“ genau?


Ortsüblich ist eine Einfriedung, wenn sie im betreffenden Ortsteil oder in der geschlossenen Siedlung häufiger vorkommt. Das Justizministerium NRW beschreibt in seiner Broschüre zum Nachbarrecht einen sehr praktischen Test: Gehen Sie einmal durch die Straße und schauen Sie sich um.


Der Begriff bezieht sich dabei sowohl auf die Höhe als auch auf die Ausführung. Stehen in Ihrer Siedlung überall 80 cm hohe Maschendrahtzäune, ist ein 1,80 m hohes Sichtschutzelement nicht ortsüblich. Umgekehrt gilt aber genauso: Sind ortsübliche Zäune in Ihrer Nachbarschaft durchgängig 1,50 m hoch, dürfen Sie auch auf diese Höhe gehen.


Üblich sind je nach Region ganz unterschiedliche Bauarten. In vielen NRW-Siedlungen dominiert der Doppelstabmattenzaun, anderswo prägen Holzzäune, Mauern oder Hecken das Bild.



Die 1,20-m-Auffangregel


Können sich Nachbarn nicht einigen und lässt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, greift die gesetzliche Auffanglösung: eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung. Das Gesetz schreibt hier bewusst kein Material vor. Es kann also ein Drahtzaun, ein Holzzaun, eine Mauer oder eine Hecke sein.


Nur bei der Kostenberechnung wird ein Material genannt. Nach § 37 Abs. 3 NachbG NRW sind dafür die Kosten eines 1,20 m hohen Zauns aus wetterbeständigem Maschendraht maßgebend. Wer teurer baut, kann also nicht die Hälfte der Luxusvariante einfordern.



Wann brauche ich eine Baugenehmigung?


Hier kommt das öffentliche Baurecht ins Spiel. Nach § 62 BauO NRW 2018 sind Mauern und Einfriedungen bis zu 2 m Höhe verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung zulässig – außer im Außenbereich. Das bestätigt auch das Bauportal des Landes NRW.


Gemessen wird die Höhe dabei ab Oberkante des vorhandenen Geländes, wie die Stadt Mönchengladbach klarstellt. Ein Sockel oder eine Aufschüttung zählt also mit.


Ein häufiges Missverständnis: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Sie müssen weiterhin alle anderen Vorschriften einhalten, allen voran den Bebauungsplan. Viele NRW-Gemeinden begrenzen darin die Zaunhöhe im Vorgarten auf 80 bis 120 cm. Der Bebauungsplan schlägt dabei sowohl die Ortsüblichkeit als auch die 2-m-Grenze.


 

Wo genau muss der Zaun stehen?


Der Standort ist in § 36 NachbG NRW geregelt. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, wird die Einfriedung direkt auf der Grenze errichtet. In allen übrigen Fällen ist sie entlang der Grenze zu errichten, also vollständig auf dem eigenen Grundstück.


Wo muss der Zaun stehen in NRW

Auch hier unterscheidet sich NRW deutlich von Brandenburg. Dort ist der Zaun auf der Grenze der Ausnahmefall. In NRW ist er zwischen zwei bebauten Wohngrundstücken der gesetzliche Normalfall, sobald eine Einfriedigungspflicht besteht.


Das hat Folgen für die Praxis: Ein Zaun auf der Grenze gehört beiden Nachbarn gemeinsam. Niemand darf ihn eigenmächtig entfernen, austauschen oder umgestalten. Wer das trotzdem tut, riskiert einen Anspruch auf Wiederherstellung.


Sonderfall Außenbereich: Liegt das Nachbargrundstück außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und ist es auch nicht als Bauland festgesetzt, muss die Einfriedung 0,50 m von der Grenze zurückbleiben. Ausgenommen sind Grundstücke, die genauso bewirtschaftet werden oder auf denen der Einsatz landwirtschaftlicher Geräte ohnehin nicht in Betracht kommt.


Für diesen Abstandsverstoß gilt eine harte Frist: Der Anspruch auf Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen drei Jahren nach der Errichtung Klage erhebt (§ 36 Abs. 4 NachbG NRW).


Und noch ein wichtiger Punkt: Nach § 49 NachbG NRW gilt das ganze Gesetz nur, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbaren. Sie dürfen sich also mit Ihrem Nachbarn auf einen abweichenden Standort, eine andere Höhe oder eine andere Kostenaufteilung einigen. Halten Sie solche Absprachen unbedingt schriftlich fest.

 


Kosten und Unterhaltung der Zaunanlage


Nicht nur die Frage, ob ein Zaun gebaut werden muss, sondern auch wer dafür zahlt, ist im Nachbarrechtsgesetz NRW klar geregelt. Die Vorschriften sollen faire Lösungen für beide Seiten schaffen.



Wer trägt die Kosten beim Zaunbau?


Die Grundregel steht in § 37 Abs. 1 NachbG NRW: Bei einer gemeinsamen Einfriedung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer die Errichtungskosten zu gleichen Teilen. Das gilt auch dann, wenn einer der beiden nicht mitgewirkt hat und der andere allein gebaut hat.


Bei der Berechnung wird nicht der tatsächliche Rechnungsbetrag zugrunde gelegt, sondern der übliche Preis einer ortsüblichen Einfriedung. Waren die tatsächlichen Aufwendungen inklusive Eigenleistung niedriger, zählt der niedrigere Betrag. Auch Alter und Zustand einer bestehenden Anlage werden berücksichtigt.



Was passiert bei Sonderwünschen?


Möchte einer der Nachbarn eine besonders hochwertige, höhere oder aufwendig gestaltete Einfriedung, muss er diese Mehrkosten selbst tragen. Der andere zahlt nur seinen Anteil an der ortsüblichen Variante, es sei denn, er stimmt ausdrücklich zu.


Umgekehrt gibt es einen Fall, in dem der Verlangende sogar komplett von den Kosten befreit ist. Fordert er die Einfriedung ausdrücklich nur deshalb, weil vom Nachbargrundstück unzumutbare Beeinträchtigungen ausgehen, muss er sich nach § 37 Abs. 5 NachbG NRW nicht an den Kosten beteiligen.


Ähnlich funktioniert § 35 Abs. 2 NachbG NRW: Reicht die ortsübliche Einfriedung nicht aus, um Beeinträchtigungen abzuwehren, muss derjenige, von dessen Grundstück sie ausgehen, den Zaun auf eigene Kosten stärker oder höher ausführen. Ein klassischer Anwendungsfall ist ein Hund, der immer wieder durchbricht.



Wartung und Pflege der Zäune


Auch die laufenden Kosten sind geregelt. Nach § 38 NachbG NRW tragen die beteiligten Eigentümer die Unterhaltungskosten je zur Hälfte, sobald für sie eine Pflicht zur Tragung der Errichtungskosten entstanden ist.


Wichtig: Änderungen oder Reparaturen an einem gemeinsamen Zaun sollten immer abgestimmt erfolgen. Eigenmächtige Umbauten führen nicht nur zu Streit, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.



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Grenzabstände für Hecken, Bäume und Sträucher in NRW


Kaum ein Thema sorgt für mehr Ärger am Gartenzaun als die Bepflanzung entlang der Grenze. Das Nachbarschaftsrecht NRW regelt die Mindestabstände in den §§ 40 bis 47 sehr detailliert.


Grenzabstände für Hecken, Bäume und Sträucher in NRW


Abstände für Hecken (§ 42 NachbG NRW)


Bei Hecken hängt der Abstand allein von der Höhe ab:

  • Hecken bis 2 m Höhe: mindestens 0,50 m Abstand zur Grenze

  • Hecken über 2 m Höhe: mindestens 1,00 m Abstand zur Grenze


Gemessen wird bei Hecken nicht von der Mitte, sondern von der Seitenfläche aus (§ 46 NachbG NRW).



Abstände für Bäume und Sträucher (§ 41 NachbG NRW)


Bei Einzelgehölzen entscheidet die Art:

Pflanze

Mindestabstand

Stark wachsende Bäume (u. a. Rotbuche, Linde, Platane, Rosskastanie, Eiche, Pappel)

4,00 m

Alle übrigen Bäume

2,00 m

Stark wachsende Ziersträucher (u. a. Flieder, Forsythie, Haselnuss, Feldahorn)

1,00 m

Alle übrigen Ziersträucher

0,50 m

Süßkirsch-, Walnuss- und Esskastanienbäume

2,00 m

Steinobstbäume (außer Süßkirsche)

1,50 m

Brombeersträucher

1,00 m

Übrige Beerenobststräucher

0,50 m


Bei Bäumen und Sträuchern wird von der Mitte des Stammes an der Austrittsstelle aus dem Boden gemessen. Grenzt Ihr Grundstück an eine landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Fläche im Außenbereich, verdoppeln sich die Abstände auf höchstens 6 m (§ 43 NachbG NRW).


Eine oft übersehene Zusatzregel: Zier- und Beerenobststräucher dürfen in der Höhe das Dreifache ihres Grenzabstands nicht überschreiten. Ein Strauch mit 0,50 m Abstand darf also maximal 1,50 m hoch werden.



Der Praxistrick aus § 45 NachbG NRW


Hier kommt eine Regel ins Spiel, die kaum jemand kennt und die für Zaunbesitzer sehr wertvoll ist. Die Grenzabstände gelten nicht für Anpflanzungen hinter einer geschlossenen Einfriedung, solange die Pflanzen diese nicht überragen (§ 45 Abs. 1 c NachbG NRW).


Als geschlossen gilt dabei auch eine Einfriedung, deren Bauteile breiter sind als die Zwischenräume. Wer also eine blickdichte oder weitgehend geschlossene Sichtschutzwand errichtet, kann direkt dahinter bepflanzen, ohne die Abstände einhalten zu müssen.



Sechs Jahre Frist – und was der BGH 2025 entschieden hat

Der Anspruch auf Beseitigung einer zu nah gepflanzten Anpflanzung ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhebt (§ 47 NachbG NRW). Eine alte Hecke müssen Sie also in der Regel dulden.


Und was ist mit Hecken, die zwar den Abstand einhalten, aber immer höher werden? Dazu hat der Bundesgerichtshof im März 2025 in einem Fall um eine Bambushecke entschieden (Az. V ZR 185/23): Dem Begriff der Hecke ist keine Höhenbegrenzung immanent. Entscheidend ist, ob die Pflanzen nach außen als geschlossene Einheit wirken.


Für die Höhenmessung stellte der BGH außerdem klar, dass es auf die Stelle ankommt, an der die Pflanzen aus dem Boden austreten. Wurde das Gelände im zeitlichen Zusammenhang mit der Anpflanzung künstlich erhöht, zählt das ursprüngliche Niveau. Das Urteil erging zum hessischen Recht, die Grundsätze lassen sich aber auf § 42 NachbG NRW übertragen.

 


Darf ich einen Sichtschutz zum Nachbarn aufstellen?


Ein Sichtschutz ist in NRW grundsätzlich erlaubt, muss sich aber an der Ortsüblichkeit messen lassen. Bis 2 m Höhe brauchen Sie keine Baugenehmigung. Passt der Sichtschutz jedoch nicht zur Umgebung und verlangt Ihr Nachbar eine ortsübliche Einfriedung, kann er den Rückbau durchsetzen.


Wie ernst Gerichte das nehmen, zeigt ein Fall aus NRW, den das Landgericht Aachen entschieden hat. Eine Nachbarin hatte einen vorhandenen Maschendrahtzaun entfernt und stattdessen eine etwa 2,20 m hohe Betonmauer auf die Grenze gesetzt. Da im gesamten Ort kein vergleichbares Bauwerk existierte, war die Mauer nicht ortsüblich und musste wieder verschwinden.


Daraus lassen sich drei praktische Regeln ableiten:


  • Auf eigenem Grund haben Sie mehr Spielraum. Solange niemand eine Einfriedung verlangt und der Bebauungsplan nichts anderes sagt, dürfen Sie auf Ihrem Grundstück gestalten.

  • Auf der Grenze brauchen Sie Zustimmung. Ein gemeinsamer Zaun gehört beiden. Tauschen Sie ihn nicht eigenmächtig gegen eine hohe Wand aus.

  • Absprachen schlagen das Gesetz. Nach § 49 NachbG NRW können Sie sich abweichend einigen. Schriftlich, damit es auch für spätere Eigentümer nachvollziehbar bleibt.


Wenn Sie mehr Blickschutz möchten, ohne die Ortsüblichkeit zu strapazieren, ist die Kombination oft die beste Lösung: ein ortsüblicher Zaun in zulässiger Höhe, dahinter eine Bepflanzung. Solange die Pflanzen die geschlossene Einfriedung nicht überragen, greifen die Grenzabstände nach § 45 NachbG NRW nicht.

 


Nachbarrecht NRW – praktische Beispiele


Die Theorie des Nachbarrechtsgesetzes NRW ist klar geregelt. Doch wie sieht das Ganze im Alltag aus? Hier finden Sie typische Fälle und ihre Bewertung.



Beispiel 1: „Mein Nachbar verlangt plötzlich einen Zaun. Muss ich zahlen?“


Zwei bebaute Wohngrundstücke grenzen aneinander, bisher gibt es keine Abgrenzung. Der Nachbar fordert schriftlich eine Einfriedung.


📌 Lösung laut Nachbarschaftsrecht NRW: Sind beide Grundstücke bebaut und liegen sie im Innenbereich, müssen Sie die Einfriedung gemeinsam errichten, sobald einer es verlangt (§ 32 Abs. 1 NachbG NRW). Die Kosten werden hälftig geteilt (§ 37 Abs. 1). Reagieren Sie zwei Monate lang nicht, darf der Nachbar allein bauen. Ihre Kostenbeteiligung entfällt dadurch nicht.



Beispiel 2: „Ich möchte einen 1,80 m hohen Sichtschutzzaun.“


In der Siedlung stehen überwiegend 80 cm bis 1 m hohe Zäune. Der Eigentümer plant Sichtschutzelemente mit 1,80 m.


📌 Lösung laut Nachbarschaftsrecht NRW Sichtschutz: Baurechtlich ist die Höhe kein Problem, da Einfriedungen bis 2 m genehmigungsfrei sind. Zivilrechtlich ist sie es schon: 1,80 m dürften hier nicht ortsüblich sein (§ 35 NachbG NRW). Verlangt der Nachbar eine ortsübliche Einfriedung, kann er die Anpassung durchsetzen. Prüfen Sie zusätzlich den Bebauungsplan.



Beispiel 3: „Wie nah darf der Kirschlorbeer an meine Grenze?“


Der Nachbar pflanzt eine Kirschlorbeerreihe direkt an die Grundstücksgrenze. Nach einigen Jahren wächst sie über 2 m hoch.


📌 Lösung laut Nachbarschaftsrecht NRW Hecke: Eine geschlossen gepflanzte Reihe gilt als Hecke. Bis 2 m Höhe sind 0,50 m Abstand nötig, über 2 m sind es 1,00 m (§ 42 NachbG NRW). Wächst die Hecke über 2 m und hält nur 0,50 m Abstand, können Sie Rückschnitt auf 2 m verlangen. Achtung: Nach sechs Jahren ab Anpflanzung ist der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen.



Beispiel 4: „Mein Nachbar hat den Zaun direkt auf die Grenze gesetzt.“


Ohne Absprache errichtet der Nachbar einen Zaun genau auf der Grenzlinie.


📌 Lösung laut NRW Nachbarschaftsrecht Zaun: Zwischen zwei bebauten Grundstücken ist das der gesetzliche Normalfall (§ 36 Abs. 1 NachbG NRW). Sie können den Rückbau also in der Regel nicht verlangen. Umgekehrt bedeutet es: Der Zaun steht auf beiden Grundstücken, Sie sind an Errichtungs- und Unterhaltungskosten beteiligt und dürfen bei Änderungen mitreden.



Beispiel 5: „Brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Zaun?“


Ein Eigentümer plant eine neue Zaunanlage an der Grundstücksgrenze und fragt sich, ob das Bauamt zustimmen muss.



📌 Lösung laut Bauordnung NRW: Einfriedungen bis 2 m Höhe sind nach § 62 BauO NRW 2018 verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Gemessen wird ab Oberkante Gelände. Höhere Anlagen, Standorte im Außenbereich sowie denkmalgeschützte Bereiche brauchen eine Genehmigung. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt nach und prüfen Sie den Bebauungsplan.


 

Was tun, wenn der Streit eskaliert?


In NRW können Sie bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten nicht sofort klagen. Vorher müssen Sie ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchlaufen, meist vor der Schiedsperson Ihrer Gemeinde. Das schreiben § 15a EGZPO und § 53 JustG NRW vor.


Das gilt ausdrücklich auch für Ansprüche aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW sowie für die §§ 906, 910, 911 und 923 BGB, wie die Justiz NRW erläutert. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Genau das ist in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm passiert.


Die gute Nachricht: Das Verfahren ist günstig und unbürokratisch. Nach Angaben der Justiz NRW kostet die Schlichtungsverhandlung 20 Euro, bei einem Vergleich 30 Euro. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr auf bis zu 50 Euro steigen, dazu kommen kleine Auslagen. Zuständig ist die Schiedsperson im Bezirk der Gegenseite.


Zum Vergleich: Ein Zivilprozess um einen Zaun kostet schnell einen vierstelligen Betrag. Die Schlichtung ist damit fast immer der bessere Weg – und sie erhält das nachbarschaftliche Verhältnis eher als ein Urteil.

 


Fazit: Tipps und Empfehlungen für den Zaunbau in NRW


Der Bau eines Zauns wirkt zunächst wie eine einfache Maßnahme zur Abgrenzung des eigenen Grundstücks. In der Praxis ist er jedoch eng mit dem Nachbarschaftsrecht NRW und der Bauordnung verknüpft. Wer die Regeln früh kennt, vermeidet Konflikte, spart teure Rückbauten und erhält ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn.


Die vier wichtigsten Punkte für NRW noch einmal kompakt:


  • Keine Links-rechts-Regel. Die Einfriedigungspflicht entsteht erst auf Verlangen, dann aber für beide Seiten gemeinsam.

  • Ortsüblichkeit entscheidet über die Höhe. Im Zweifel gelten etwa 1,20 m. Bis 2 m ist der Zaun genehmigungsfrei, der Bebauungsplan kann strenger sein.

  • Kosten und Unterhaltung teilen sich beide Nachbarn zu gleichen Teilen.

  • Vor der Klage steht die Schlichtung. Sie ist Pflicht, kostet aber nur 20 bis 30 Euro.


Gerade bei Hanglagen, unklarer Ortsüblichkeit, Grundstücken im Außenbereich oder besonderen Materialwünschen lohnt sich fachliche Unterstützung: durch das Bauamt Ihrer Gemeinde bei Fragen zum Bebauungsplan, durch einen Fachanwalt für Nachbarrecht, wenn sich ein Konflikt abzeichnet, und durch einen Zaunbau-Fachbetrieb bei Planung und Ausführung.


Als erfahrener Zaunbauer beraten wir Sie gern zu Materialien, Ausführungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Zaunprojekts. Unsere Zaunbauer in Ihrer Nähe kennen die örtlichen Gegebenheiten und wissen, was in Ihrer Region üblich ist.


Ein gut geplanter und korrekt errichteter Zaun schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch das gute Verhältnis zu Ihren Nachbarn.



Sie möchten den richtigen Zaun für Ihr Grundstück finden?



 


Häufig gestellte Fragen



Wer muss in NRW den Zaun bauen und bezahlen?


In NRW gibt es keine feste Regel, welcher Nachbar den Zaun stellen muss. Die Einfriedigungspflicht entsteht erst, wenn ein Nachbar sie verlangt. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt und liegen sie im Innenbereich, müssen beide Eigentümer die Einfriedung gemeinsam errichten und die Kosten zu gleichen Teilen tragen (§§ 32, 37 NachbG NRW).



Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn in NRW sein?

Das Gesetz nennt keine feste Maximalhöhe. Der Zaun muss ortsüblich sein, also zu den Einfriedungen in der Umgebung passen. Lässt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, sieht § 35 NachbG NRW eine etwa 1,20 m hohe Einfriedung vor. Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann strengere Höhen festlegen und geht dann vor.



Braucht man in NRW eine Baugenehmigung für einen Zaun?


Nein, in der Regel nicht. Nach § 62 BauO NRW 2018 sind Einfriedungen bis 2 m Höhe verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Gemessen wird ab Oberkante des vorhandenen Geländes. Höhere Anlagen, Zäune im Außenbereich sowie Standorte in denkmalgeschützten Bereichen können genehmigungspflichtig sein.



Welchen Abstand muss eine Hecke zum Nachbargrundstück haben?


Nach § 42 NachbG NRW müssen Hecken bis 2 m Höhe einen Abstand von 0,50 m einhalten, Hecken über 2 m Höhe einen Abstand von 1,00 m. Gemessen wird von der Seitenfläche der Hecke aus. Der Anspruch auf Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhebt.



Darf der Nachbar seinen Zaun direkt auf die Grundstücksgrenze setzen?


Zwischen zwei bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken ist genau das der gesetzliche Normalfall (§ 36 Abs. 1 NachbG NRW). Der Zaun gehört dann beiden Nachbarn gemeinsam. Beide beteiligen sich an Errichtung und Unterhaltung, und keiner darf die Anlage eigenmächtig verändern oder entfernen.


Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

 
 
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